Barrierefreie Webseiten – was sich für Unternehmen ab 2025 ändert

Ab 2025 werden gesetzliche Standards eingeführt, die Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Landschaft ermöglichen sollen – von den Neuerungen profitieren können alle Nutzer. Das bedeutet, Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Produkte, einschließlich Webseiten und Apps, barrierefrei zu gestalten. Geregelt ist dies im BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). In unserem Artikel wollen wir euch aufklären, welche Änderungen für Betreiber von Webseiten anstehen und eine Orientierung geben, was es künftig zu beachten gilt.

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  • Öffentliche Einrichtungen (Behörden, Schulen, Universitäten)
  • Unternehmen im Online-Handel (Webseiten, Onlineshops, Apps)
  • Unternehmen der Personenbeförderung (z. B. öffentlicher Nahverkehr)
  • Öffentliche Einrichtungen (Behörden, Schulen, Universitäten)
  • Mediendienste (z. B. Online-Zeitungen, Streaming-Dienste)
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Gibt es Ausnahmen, die das Gesetz nicht betrifft?

  • Kleinunternehmen mit begrenzten Ressourcen, die Dienstleistungen erbringen (Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen € aufweisen.)
    Diese Ausnahme gilt nur für Kleinunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Sobald Produkte online verkauft werden, unabhängig von der Anzahl und des Umsatzes, muss das Angebot barrierefrei gestaltet werden.
  • Private Webseiten ohne kommerzielle Absichten.
  • Webseiten oder Apps, die nur für den internen Gebrauch in Unternehmen bestimmt sind.
  • Digitale Inhalte, die aus historischen oder kulturellen Gründen unverändert erhalten bleiben müssen.
  • Notfall- oder Krisensituationen, in denen die unmittelbare Bereitstellung von Informationen Vorrang hat.
  • Bestimmte technische oder finanzielle Hindernisse, die die sofortige Umsetzung der Barrierefreiheit verhindern.
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Termine und Fristen zum BFSG

  • Das BFSG tritt am 27. Juni 2025 in Kraft und ist ab dem 28. Juni anzuwenden.
  • Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsbestimmungen, nach denen die Barrierefreiheitsanforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen. Sie sind unter § 38 BFSG nachzulesen. Dies gilt jedoch nicht für Webseiten, Onlineshops und Apps.

Barrierefreiheit im Internet ist keineswegs selbstverständlich: Laut einer Untersuchung von Google und der Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit der Stiftung Pfennigparade sind beispielsweise 75 % der meistbesuchten deutschen Onlineshops nicht barrierefrei. Das reicht von mangelnder Tastatur-Bedienbarkeit bis hin zu unzureichender Kontrastierung zwischen Texten und Hintergründen. Besonders Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen wird der gleichberechtigte Zugang dadurch verwehrt.

Visuelle Barrieren erschweren Menschen mit Sehbehinderungen die Wahrnehmung und Interaktion in digitalen und physischen Räumen. Beispielsweise sehen Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche Inhalte in veränderten Farben. Personen mit Farbenblindheit haben Schwierigkeiten, Grafiken und Bilder korrekt zu interpretieren. Wer unter vollständigem Sehverlust leidet, ist auf Hilfsmittel angewiesen, um im Internet zu navigieren.

Illustration visueller Barrieren auf einer Website

Auditive Barrieren sind Hindernisse, die Menschen mit Hörbeeinträchtigungen daran hindern, akustische Informationen vollständig wahrzunehmen oder zu verstehen. Dies kann ein eingeschränktes oder fehlendes Hörvermögen sein. Videos und Audiodateien können zum Beispiel nicht ohne weiteres abgespielt und verstanden werden. Auch Benachrichtigungstöne können schlechter oder nicht wahrgenommen werden.

Illustration auditiver Barrieren auf einer Website

Hierbei handelt es sich um Einschränkungen, die das Verständnis und die Verarbeitung von Informationen beeinträchtigen können. Dazu zählen Legasthenie, Autismus, kognitive Behinderungen oder auch Sprachbarrieren wie Fremdsprachen oder Dialekte. Kognitive Barrieren können sich selbst unter Einfluss von Müdigkeit und Stress bilden und zu einer verschlechterten Aufnahmefähigkeit führen.

Illustration kognitiven Barrieren auf einer Website

Motorische Barrieren sind physische oder digitale Hindernisse, die Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit daran hindern, Geräte, Werkzeuge oder Schnittstellen effektiv zu nutzen. Zu unterscheiden ist hier zwischen fehlender Feinmotorik und einer körperlichen Beeinträchtigung. Im ersten Fall kann es eine Schwierigkeit darstellen, auf kleine Links und Buttons zu klicken. Letzteres kann dazu führen, dass zum Beispiel die Maus oder die Tastatur nicht benutzt werden kann.

Die Prinzipien der Barrierefreiheit stellen sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen. Sie basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und umfassen vier grundlegende Prinzipien, die als POUR-Prinzipien bekannt sind:

Wahrnehmbar (Perceivable)

Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Sinnen (Sehen, Hören, Tasten) wahrgenommen werden können.

Lösungsbeispiele: Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos, klare und große Schriftarten, kontrastreiche Farben.

Bedienbar (Operable)

Die Webseite, inklusive Benutzerschnittstellen und Navigation, sollte problemlos zu bedienen sein.

Lösungsbeispiele: Verwendung einfacher und klarer Sprache, übersichtliche Formulare, vorhersehbare Navigation und Funktionen.

Verständlich (Understandable)

Die Sprache und der Inhalt einer Webseite sollten gut lesbar und leicht verständlich sein.

Lösungsbeispiele: Verwendung einfacher und klarer Sprache, übersichtliche Formulare, vorhersehbare Navigation und Funktionen.

Robust (Robust)

Inhalte und Benutzeroberflächen von Webseiten sollten so gestaltet sein, dass sie auch bei technologischen Veränderungen und Weiterentwicklungen zugänglich und nutzbar bleiben.

Lösungsbeispiele: Verwendung standardisierter Technologien wie HTML und CSS, Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Geräten, Web Browseren und assistiven Technologien.

Wir empfehlen Unternehmen, sich frühzeitig mit dem Thema digitale Barrierefreiheit im Internet zu befassen, um rechtzeitig zu handeln und die gesetzlichen Vorgaben und Fristen einzuhalten. Gerne unterstützen wir euch dabei durch umfassende Beratung sowie bei der Entwicklung und Optimierung eurer barrierefreien Webseite. So stellen wir gemeinsam sicher, dass ihr optimal auf 2025 vorbereitet seid!

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